AGB

                                              Allgemeine Geschäftsbedingungen

                                                  der Hebamme Sarah Bökhaus

                                                          Stand: Februar 2022

 

                                                        Geltungsbereich

Die AGB gelten für alle Leistungen und Kurse der freiberuflichen Hebamme Sarah Bökhaus, Liemer Staße 28, 32108 Bad Salzuflen

 

 

                                                  1. Leistungen und Kosten

Die Leistungsempfängerin nimmt die Hilfe der freiberuflichen Hebamme in Anspruch. Die Leistungen erfolgen auf der Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGA V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.

 

                                                  1.1 abrechenbare Leistungen

  • Beratung
  • Vorgespräch
  • Schwangerschaftsvorsorge
  • Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei Wehen
  • CTG- Überwachung
  • Geburtsvorbereitungskurse
  • Wochenbettbetreuung
  • Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen
  • Rückbildungskurse

                                         

                                                  1.2 Eigenanteil

(1) Für vereinbarte Termine, sowie Termine zur Sprechstunde (Akupunktur, Wochenbett Sprechstunde, Laser Sprechstunde) die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, kann die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung stellen. 

(2) Gleiches gilt, falls keine gültige Migtliedschaft in der angegebenen Kasse festgestellt werden kann.

 

                                                  1.3 Kosten für Kurse

 

Die Kosten für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufendes Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Teilnehmerin selbst getragen, dabei ist der Grund der Versäumnis unerheblich. Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist, egal aus welchem Grund, nicht möglich. Auch auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach §626 und §627 wird ausdrücklich verzichtet.

 

                                                 1.4 Privatpatientinnen

 

Privatpatientinnen erhalten die Rechnung von der Hebamme. Die Gebühren richten sich nach der Hebammen-Privat-Gebührenverordnung. Die Hebammenrechnung ist innerhalb von 30 tagen zu zahlen. Die Leistungsempfängerin ist zur fristgerechten Zahlung verpflichet, unabhängig von der Erstattung der Krankenversicherung bzw. ber Beihilfe

 

                                                 2. Anmeldung

 

Die Anmeldung zu Kursen erfolgt ausschließlich über die Online Anmeldung der Website Hebamio. Direkt nach der Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung per E-Mail, diese gilt als verbindliche Zusage zur Kursteilnahme und ist somit auch der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Bei der Anmeldung von Kursen ist keine automatische Wochenbettbetreuung inbegriffen.

 

                                                3. Kursstornierung

 

Eine Stornierung der Teilnahme ist bis zu vier Wochen vor Kursbeginn möglich. Bei Stornierungen bis 1 Woche vor Kursbinn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach die volle Teilnahmegebühr fällig. Es sei denn, es gibt eine Ersatzteilnehmerin. Stornierungen sind schriftlich gegenüber der Hebamme vorzunehmen.

 

                                                4. Haftung

 

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung. Sofern eine Ärztin/Arzt bzw.eine vertretende Hebammenkollegin hinzugezogen wird, entsteht zu dierser/ diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlich veranlassten Leistungen oder die Leistungen ihrer Hebammenkollegin.